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10. August 2021
Inkrafttreten des ASV-Anpassungsbeschlusses des G-BA zum 07.08.2021
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.03.2021 über die jährlichen Anpassungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), d.h. die Anpassung der Appendizes an das neu strukturierte EBM-Kapitel 25 („Strahlentherapie“) ist endlich am 06.08.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Ab dem 07.08.2021 gilt nunmehr auch im Rahmen der ASV der neue EBM.