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12. Mai 2020
Klarstellung durch Bundesagentur für Arbeit: Praxen können grundsätzlich Kurzarbeitergeld beantragen!
Nach dem Protest der Ärzteschaft gegen die Regelungen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine neue Weisung herausgegeben. Danach haben Angestellte in den Praxen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Alle Anträge sollen nun im Einzelfall beschieden werden.