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07. Mai 2020
Grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen?
Nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit erhalten vertragsärztliche Praxen grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten.