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25. März 2020

2. Stellungnahme DEGRO/ARO/BVDST zur Strahlentherapie während der COVID-19 Pandemie

(erarbeitet von Wilfried Budach; Rainer Fietkau; Mechthild Krause; Ursula Nestle, Cordula Petersen; Normann Willich in alphabetischer Reihenfolge)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in Ergänzung der 1. Stellungnahme von DEGRO, ARO und BVDST zur Strahlentherapie während der COVID-19 Pandemie vom 16.3.2020 möchten wir Sie jetzt darauf aufmerksam machen, dass zwischenzeitlich weitere Materialien, die für das Management einer Einrichtung für Strahlentherapie/Radioonkologie unter den gegenwärtig gegebenen Bedingungen der Coronavirus Pandemie herangezogen werden können, erschienen sind.

  • Es handelt sich hier um Verlautbarungen des Robert Koch Instituts, die unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/HCW.html
    abrufbar sind. Darin ist beschrieben, dass bei entsprechender Dringlichkeit auch Kontaktpersonen als medizinisches Personal unter bestimmten Bedingungen weiter beschäftigt werden können.
  • Mittlerweile haben auch verschiedene Universitätsklinika den Umgang mit Kontaktpersonen der Kategorie 1 (Einteilung gemäß RKI) unter medizinischem Personal an Situationen mit relevantem Personalmangel adaptiert (nach Rücksprache mit der jeweiligen Krankenhaushygiene). So kann beispielsweise eine vorzeitige Rückkehr (bereits nach 4 Tagen) aus der Quarantäne (üblicherweise 14 Tage) erlaubt werden (bei Symptomfreiheit) unter Fortführung engmaschiger Testung bei initial Covid-19 negativen Mitarbeiter/Innen. Bei sehr hohem Personalmangel sind auch einige Einrichtungen dazu übergegangen, negativ getestete symptomfreie Mitarbeiter/Innen unter Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unmittelbar weiter arbeiten zu lassen (Verzicht auf Quarantäne). Selbst für Covid-19 positiv getestete Kollegen/Innen erlaubt das RKI die Wiederaufnahme der Tätigkeit (auch Betreuung/Behandlung von Nicht-Covid-19-Patienten) als erwägbare Option bei Symptomfreiheit über mindestens 48h und 2 negativen Tests im Abstand von 24h. Es ist erforderlich, die Vorgehensweise am jeweiligen Standort mit den Hygieneverantwortlichen festzulegen.
  • Weitere Möglichkeiten, einem Personalengpass durch Coronavirus - bedingte Infektionen zu
    begegnen, können darin bestehen, MTRAs aus anderen Abteilungen eines Klinikums
    (Diagnostische Radiologie, Nuklearmedizin) oder von Kooperationspartnern in die
    Radioonkologie/Strahlentherapieeinheit umzusetzen.
  • Vor allem an universitären Abteilungen für Radioonkologie, aber auch an allen anderen
    Institutionen für Radioonkologie, kann auch die Möglichkeit bestehen, aus dem
    studentischen Bereich Personen mit MTRA Ausbildung zu rekrutieren.
  • Auch aus dem Wissenschaftsbereich können gegebenenfalls Personen (z.B. MTRA, Physiker,
    Ärzte) für den Einsatz in Strahlentherapieabteilungen gewonnen werden, ebenso MTRA
    Schüler/innen als Hilfspersonal.
  • An den Beschleunigern kann Hilfspersonal unter Aufsicht einer MTRA (siehe auch folgender
    Abschnitt) eingesetzt werden.

Es ist auch die Frage an uns herangetragen worden, ob Vorschriften über eine Mindestanzahl von
fachkundigem Personal, beispielsweise MTRA´s, am Beschleuniger in Zeiten der Not gelockert
werden können. Es handelt sich bei solchen Vorschriften ausnahmslos um untergesetzliche
Regelungen (z. B. Betriebsgenehmigung nach den Anhaltszahlen der StrSch-RL), deren Einhaltung
ggf. durch die Ärztlichen Stellen nach StrSchG überprüft werden kann. Die entsprechenden
Verantwortlichkeiten liegen bei den Aufsichtsbehörden der Länder, die nicht die Befugnis der
Veränderung der Gesetzes- oder Verordnungslage, jedoch einen Ermessensspielraum der
Interpretation haben. Im Moment diskutiert das BMU diese Frage mit den Aufsichtsbehörden der
Bundesländer und es ist mit diesbezüglichen Stellungnahmen in nächster Zeit zu rechnen. Wir sind
mit den staatlichen Stellen bezüglich dieser Frage im Gespräch und werden Sie bei Neuigkeiten
informieren.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal betonen, dass in der Radioonkologie das Leben
tumorerkrankter Patienten auf dem Spiel steht. Sollte im weiteren Verlauf der Epidemie eine
Abteilung für Strahlentherapie/Radioonkologie nicht mehr (voll) funktionsfähig sein, so ist das
Überleben der Patienten mit Tumoren, die in dieser Abteilung behandelt werden, in Gefahr und es
muss mit vermehrten tumorbedingten Todesfällen infolge unterlassener Strahlenbehandlungen
gerechnet werden. Dies kann nicht zum Gegenstand einer "Gegenrechnung" mit dem Risiko
virusbedingter Todesfälle gemacht werden.

Sollten z. B. seitens Klinikverwaltungen oder von anderen Seiten Ansprüche an
Radioonkologieeinheiten gestellt werden, die die Funktionsfähigkeit einer Radioonkologieabteilung
gefährden, so ist auf diese Problematik deutlich hinzuweisen.

Wir halten es in der gegenwärtigen Situation für selbstverständlich, dass auf allen Seiten
dieerforderlichen und denkbar möglichen Rationalisierungsmaßnahmen in den Abteilungen
getroffen werden bzw. bereits getroffen wurden (s. unser Rundschreiben vom 16.3.2020).
Weitergehende als die in diesem Schreiben genannten Möglichkeiten (z.B. Trennung der Patienten-
Wege, Home-office von Physikern, organisatorische Gruppenbildung des Personals) müssen im
Detail vor Ort von Ihnen mit Ihren Partnern in den anderen medizinischen Disziplinen sowie Ihrer
Verwaltung und gegebenenfalls mit Ihren zuständigen Aufsichtsbehörden besprochen werden.
Zum Thema Hypofraktionierung finden Sie in der Anlage einige publizierte Therapie-Regimes, die bei
vertretbarer Datenlage alternativ zur konventionellen Fraktionierung eingesetzt werden können.
Wir möchten Sie bitten, uns bei besonderen Vorkommnissen zu informieren, damit wir Sie
entsprechend auch weiterhin unterstützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Wilfried Budach; Rainer Fietkau; Mechthild Krause; Ursula Nestle, Cordula Petersen; Normann
Willich

Anlage: Hypofraktionierte Bestrahlungs-Regimes als Alternative zu konventioneller Bestrahlung in Zeiten reduzierter Strahlentherapie-Kapazitäten

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