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30. Juni 2020
Verlängerung der Nachweispflicht für Fortbildung bis zum 30.09.2020
Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung wird für Ärzte und Psychotherapeuten aufgrund der Coronavirus-Pandemie um ein weiteres Quartal bis zum 30. September 2020 verlängert. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer entsprechenden Anfrage der KBV zugestimmt.