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13. September 2016

IMRT: Neuer GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer veröffentlicht

(c) 2016 Klinikum Augsburg

Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Deutschen Ärzteblatt (Jg. 112, Heft 3, S. A 100) vom 16.01.2015 einen neuen GOÄ-Ratgeber zur Privatabrechnung der IMRT analog nach Nr. 5855 GOÄ veröffentlicht.  Unter der Überschrift "IMRT: Abrechnung ohne Mengenbegrenzung" stellt sie klar, dass die von einigen privaten Krankenversicherern vertretene Auffassung, dass die Bundesärztekammer eine Mengenbegrenzung, wie sie beipielsweise für die fraktionierte, stereotaktische Präzisionsbestrahlung mittels Linearbeschleuniger vorgesehen ist, für die IMRT nicht beschlossen habe. Die BÄK informiert aber zugleich auch über die diesbezügliche Auffassung des BVDST. Danach sollte die IMRT vorwiegend unter kurativer Zielsetzung verwendet und somit 40 Sitzungen innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten regelmäßig nicht überschritten werden, soweit es sich um dassselbe Zielvolumen bzw. dieselben Zielvolumen handelt.

Quelle: Bundesärztekammer

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